Die/der Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Beschäftigten der Dienststelle in Einzelfällen, insbesondere bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
Gleichstellungsbeauftragte sind nur an Regierungen, FOS/BOS, und Gymnasien vorhanden. An Berufsschulen gibt es für die Gleichstellung eine/n Ansprechpartner/in.
Die/der Ansprechpartner/in sind für Mitarbeiter und Lehrkräfte zuständig. Die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten eines Ansprechpartners/in für Gleichstellung ist unter Art. 15-20 BayGlG zu finden.
Stefan Herpich