Ansprechpartner/in für Gleichstellung
Ansprechpartner/in für Gleichstellung am BSZ Roth

Die/der Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Beschäftigten der Dienststelle in Einzelfällen, insbesondere bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Gleichstellungsbeauftragte sind nur an Regierungen, FOS/BOS, und Gymnasien vorhanden. An Berufsschulen gibt es für die Gleichstellung eine/n Ansprechpartner/in.

Die/der Ansprechpartner/in sind für Mitarbeiter und Lehrkräfte zuständig. Die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten eines Ansprechpartners/in für Gleichstellung ist unter Art. 15-20 BayGlG zu finden.

gleichstellung 0
Jagoda Maja Suslik
  • Gleichstellungsbeauftragte

Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseites für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, verwenden wir Cookies. Sie können die Nutzung von Cookies beeinflussen indem Sie die gewünschten Kategorien an- oder abwählen. Weitere Informationen über die Verwendung von Cookies erhalten Sie auf unserer Datenschutz-Seite