Da die Berufsschule Roth mittlerweile für verschiedene Berufe die zuständige Sprengelschule ist, haben manche Schüler weite Anreisewege. Aus diesem Grund hat sich das Landratsamt Roth entschlossen, direkt neben dem Gebäude des Beruflichen Schulzentrums Roth ein modernes Schülerwohnheim mit 57 Übernachtungsplätzen (auch mit einem behindertengerechten Zimmer) zu bauen.
Gemäß § 8 AVBaySchFG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Wohnheimplatz zu bekommen. So muss die tägliche Rückkehr zum Ort des gewöhnlichen Aufenthalts nicht zumutbar sein. Das trifft in der Regel zu, wenn
- ... beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit vom Wohnort mehr als zwölf Stunden dauert.
- ... die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen dem Wohnort und der Berufsschule und zurück mehr als drei Stunden beträgt.
In diesen genannten Fällen ist eine Unterbringung im Wohnheim kostenlos möglich. Lediglich für die Vollverpflegung fällt ein geringer Eigenanteil an.
Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit uns auf!