Berufsschule: Hinweise zur Anmeldung und zum Schulanfang

Hinweise zur Anmeldung

Die Anmeldung am Beruflichen Schulzentrum Roth erfolgt für alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler ausschließlich über das Online-Verfahren.  

 

Hinweise zum Schulanfang

Das Datum für den ersten Schultag entnehmen Sie bitte dem Blockplan. Diesen finden Sie hier.
Unterrichtsbeginn ist um 7.50 Uhr. 
Für alle neu eintretenden Schülerinnen und Schüler ist Treffpunkt in der Aula

Bitte bringen Sie am 1. Schultag folgende Unterlagen mit:

  • Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Kopie des Zeugnisses Ihres höchsten allgemeinbildenden Abschlusses
  • Schreibmaterial
  • Für neue Schüler der Abteilungen Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Metalltechnik stehen Material- und Bücherlisten zur Verfügung

Alle anderen finden sich im Klassenzimmer ihrer neuen Klasse ein. Die Zuordnung der Klassen zu den Klassenzimmern finden Sie am ersten Schultag im Eingangsbereich der Schule. 

Denken Sie daran, dass in allen Werkstätten der Berufsschule die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen besteht. Bringen Sie deshalb Ihre Sicherheitsschuhe zum Unterricht mit. Für die Aufbewahrung der Schuhe während der Blockwochen stehen Schließfächer zur Verfügung (eigenes Vorhängeschloss mitbringen).

Anmeldung zur Berufsschule

> Schüler/innen mit Ausbildungsvertrag:

Die Anmeldung nimmt der Betrieb oder der/die Auszubildende vor. Neben den persönlichen Daten müssen Sie u.a. folgendes wissen:

  • Wie heißt der Ausbildungsberuf?
  • Wann beginnt und wann endet die Berufsausbildung?
  • Bei welchem Betrieb findet die Berufsausbildung statt?
  • Welche Kammer (IHK, HWK, ...) ist für den Ausbildungsvertrag zuständig? (Siehe Ausbildungsvertrag)
  • Persönliche Daten der Eltern


> Schüler/innen, die sich für ein BGJ anmelden:

Wählen Sie bei der Berufsbezeichnung das BGJ an, für das Sie sich anmelden wollen:

  • Agrarwirtschaft (Landwirte)
  • Holztechnik (Schreiner)
  • Zimmerer


> Schüler/innen ohne Ausbildungsvertrag:

Nach der Vollzeitschulpflicht sind Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag mit Wohnsitz im Landkreis Roth bzw. Stadt Schwabach, nach Art. 35 Abs. 2 und 3 BayEUG i. V. m. Art. 36 Abs. 1 BayEUG, grundsätzlich weiter schulpflichtig. Die Schulpflicht muss an der Berufsschule erbracht werden. Davon ausgenommen sind Jugendliche mit Mittlerem Schulabschluss oder Abitur. Eine Anmeldung ist schulrechtlich notwendig. Über die weitere Beschulung bzw. Befreiung wird nach der Anmeldung entschieden. Die Beschulung findet in einem beruflichen Schwerpunkt statt: 

Die Online-Anmeldung  findet an der jeweiligen Schule statt.